Videoüberwachung: Zuständigkeit liegt beim Grossen Rat

(3.12.2010)

 

Der Grosse Rat ist zuständig für den Erlass des Polizeigesetzes. Deshalb sind sich die bürgerlichen Parteien FDP, SVP, BDP und CVP  in der Stadt Bern einig, dass das Kantonsparlament auch die Zuständigkeit der Videoüberwachung regeln soll. Der Grosse Rat definierte die Zuständigkeit nicht explizit, er ging aber allgemein davon aus, dass die Exekutive die zuständige Behörde sei; während der Debatte im September 2008 war denn auch von verschiedener Seite die „Exekutive“ genannt worden. Eine kürzlich im Grossen Rat eingereichte Motion verlangt nun die Präzisierung dieser Regelung im kantonalen Polizeigesetz.

 

 

 

Die Lancierung eines konstruktiven Referendums zum städtischen Videoreglement ist somit überflüssig. FDP, SVP, BDP und CVP wollen deshalb ihre Aufmerksamkeit der raschen Umsetzung von effektiver Videoüberwachung widmen.