BAK-B-Bericht: Vorwürfe nicht entkräftet

 


Die BAK hat ihren Bericht herausgegeben. Die wesentlichen Fragestellun-gen ihrer Untersuchung hat sie nicht klären können. Die Vorwürfe der „Verzögerung“, „Behinderung“ und „Führungsprobleme“ konnten weder bestätigt noch entkräftet werden. Diskrepanzen in Aussagen konnten nicht erklärt werden. Man wird den Eindruck nicht los, der mehrheitlich rot-grünen und von der SP geleiteten BAK hat es an der nötigen Konsequenz im Vorgehen gemangelt. Festgestellt hat aber auch die BAK u.a. ein „auswei-chendes“ Beantworten von Fragen durch die Sozialdirektion sowie einen Vertrauensverlust, für den der Gemeinderat „hauptverantwortlich“ sei.

Die BAK hat wenig herausgefunden. Der Grossteil des Berichts besteht in einer Zu-sammenfassung der Ereignisse. Nur 7 Seiten (von 47) betreffen die „Würdigung“.
„Nicht abschliessend beurteilt werden“ könne, welche Motive hinter der verspäteten Veröffentlichung des kritischen Berichts des Finanzinspektorats (FI) stünden. „Stich-haltige Hinweise“ für die Vermutung einer zielgerichteten Verzögerung lägen nicht vor. „Keine zielgerichtete Behinderung der Arbeit des FI" heisst doch: systematische unterschwellige Behinderung wie sie ja im Bericht als "Dynamik des Distanzschaf-fens" so verharmlosend beschrieben wird. "Keine stichhaltige Hinweise auf Verzöge-rung" heisst doch: es gibt Hinweise aber keine Beweise: Den Vorwurf der Verzögerung hält die BAK für teilweise berechtigt.

Auch „nicht klar“ sei, ob der Entscheid zur Prüfung aller Dossiers im September 2007 auf Druck des FI zustande gekommen ist, somit eventuell gar nicht freiwillig erfolgte. Das ist sehr dürftig. Vielleicht hat die BAK zu wenig „nachgefasst“ oder die „richtigen“ Leute gar nicht befragt.

Auffällig: Die Sozialdirektion verlangte ein „begründetes schriftliches Gesuch“ vom FI für die Einsichtnahme in ein Personaldossier. Dies erachtete das FI als Behinde-rung. Die BAK hingegen hält das für „angemessen“ – um weiter hinten selber fest-zustellen, das FI verfüge „über uneingeschränkte direkte Auskunfts- und Einsichts-rechte“. Weshalb erachtet sie dann das Abverlangen eines solchen Gesuchs als „an-gemessen“? Die BAK widerspricht sich selbst.
In mehreren Fällen hat die BAK einfach festgestellt, dass unterschiedliche Auffas-sungen und Wahrnehmungen bei FI und Sozialdirektion bestünden. Das wusste man bereits vorher. Weiter ging die BAK nicht.

Immerhin hat auch die BAK, wenn auch teilweise sibyllinisch, unter anderem fest-stellen müssen:

• dass das FI (selbst) bereits im Sommer 2008, vor den Wahlen, bereits über sei-nen Bericht hätte informieren sollen, was der Gemeinderat verhindert hat
• dass das Sozialamt Fragen (auch hier) „ausweichend“ geantwortet hat
• dass der Gemeinderat „hauptverantwortlich“ ist für den „Vertrauensverlust“ zwi-schen Sozialdirektion und FI
• dass alleine der Umstand, dass die BAK einen 47-seitigen Bericht mit 9 Empfeh-lungen und einen Antrag an den Stadtrat verfasst hat, zeigt, dass hier etwas im Argen liegt. Zudem wird ein deutlicher Klärungs- und Optimierungsbedarf geor-tet.
• dass der Gemeinderat offenbar dem Druck der Medien nicht gewachsen war. Auch das ein Armutszeugnis für Medienprofis (Tschäppät).
• dass das Sozialamt von den beiden Komponenten "einfühlende Hilfe" und "distanziernde Abgrenzung/Kontrolle" die zweite sträflich vernachlässigt hat
• Ferner sieht die BAK den (Gesamt)Gemeinderat und insb. den Stadtpräsident stärker in der Pflicht (Koordination, Kommunikation, Auftragserteilung). Diese Kritik am Stadtpräsidenten ist neu und wurde bisher von keinem der Akteure erhoben.

Erstaunlich ist auch, dass der Gemeinderat bereits heute morgen als erster (hier ging’s schnell…) ein Pressecommuniqué publiziert hat – bevor die Stadtratsmitglie-der, die eigentlichen Adressaten des Berichts, den Bericht erhielten, und damit die Medien steuern konnte („Keine Behinderung“ titelte eine Agentur prompt).


23.06.2009


Kontakt: