Nationaler Suppentag in Bern gefährdet, wegen Prinzipienreiterei?

 

 

 

Gemäss städtischem Abfallreglement darf bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund in der Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. Dieser Grundsatz mag bei Gewerbe- oder Sportveranstaltungen Sinn machen. Keinen Sinn macht dieser Grundsatz allerdings bei Veranstaltungen, welche einen wohltätigen Zweck verfolgen und damit Geld sammeln, indem sie Risotto, Suppe etc. anbieten. Dabei kann jede Person vom Betrag her spenden was sie will. Das trifft bspw. bei der nationalen Fundraising Aktion der Schweizer Tafeln im November zu. Dieser Anlass wird schweizweit durchgeführt und ist zu einem festen Bestandteil der Marketingkampagne geworden. Es versteht sich von selbst, dass sämtliche Vorstandsmitglieder und Helferinnen unentgeltlich arbeiten und Zelt, Getränke, Esswaren etc. von Sponsoren gratis zur Verfügung gestellt werden. Zahlreiche nationale und kommunale Politgrössen sowohl aus dem linken wie auch dem bürgerlichen Lager, lokale Persönlichkeiten etc. betätigen sich zudem als „Suppenschöpferinnen“, was zeigt, dass die Organisation und die Idee breit abgestützt sind. Der Anlass im November 2010 ist allerdings gefährdet, da die zuständige Direktion (SUE) in diesem Jahr zum ersten Mal keine Ausnahme von der Pflicht der Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr bewilligen will. Und dies im Wissen, dass die Veranstaltung in den letzten Jahren zu keinerlei Klagen Anlass gegeben hat. Der öffentliche Raum ist immer in einem ordentlichen Zustand hinterlassen worden, wofür auch zahlreiche Helfer und Helferinnen eingesetzt wurden. Bei manchen anderen Anlässen auf öffentlichem Grund (bspw. Demonstrationen, Grand Prix von Bern, Gassenküche etc. ) ist das oftmals nicht der Fall. Wir ersuchen den Gemeinderat daher: 1. Die Organisatoren des Suppentags im November 2010 – vorausgesetzt es wird ein entsprechendes Abfallentsorgungskonzept vorgelegt – von der Pfand- und Mehrweggeschirrpflicht zu entbinden. 2. Eine Regelung zu erlassen, wonach Institutionen, welche einen wohltätigen Zweck verfolgen, auf Gesuch und unter Nachweis eines Abfallbeseitigungskonzepts von der Pfand- und Mehrweggeschirrpflicht zu entbinden. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, können die der Stadt entstandenen Kosten auf die Veranstalter überwälzt werden.

Begründung der Dringlichkeit: Der nationale Suppentag der Schweizer Tafeln soll im November 2010 stattfinden. Damit Planungssicherheit besteht, muss in dieser Sache möglichst bald entschieden werden.

 

Bern, 20.05.2010