Mitwirkung zum regionalen Basisstrassennetz

Allgemein
Die Region Bern-Mittelland, insbesondere die umliegenden Gemeinden im Perimeter des regionalen Basisstrassennetzes, sieht sich durch das seit Jahren zunehmende Verkehrsaufkommen entlang der stark belasteten Verkehrsachsen in ihrer Verkehrs- und Aufenthaltsqualität beeinträchtigt. Dies betrifft den Veloverkehr, den motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie den öffentlichen Verkehr (ÖV), die alle aus den Agglomerationen in die Stadt Bern und umgekehrt fliessen. Daher ist es essentiell, dass nicht nur die Stadt Bern, sondern auch die angrenzenden Gemeinden auf ein funktionierendes Basisstrassennetz angewiesen sind. Wir betonen zudem, dass bei der Planung und Umsetzung von Verkehrslösungen auch der Wirtschaftsverkehr angemessen berücksichtigt werden muss. Die Zugänglichkeit und Durchlässigkeit des Strassennetzes für den Wirtschaftsverkehr, einschliesslich der Anlieferung und Entsorgung, ist für das Funktionieren des städtischen Lebens unerlässlich.
 
Im Detail zu den wichtigsten Resultaten des Schlussberichts:

  • Die RKBM zeigt sich offen gegenüber einer Sperrung des Bahnhofplatzes in Bern für den MIV, sofern Erreichbarkeit und Durchfahrt des Bahnhofgebiets über eine alternative Linienführung gewährleistet sind.

Der Bahnhofplatz in Bern nimmt eine Schlüsselrolle als zentrale Nord-Süd-Verbindung im Herzen der Stadt ein und ist insbesondere für den Wirtschaftsverkehr von essenzieller Bedeutung, um den Anschluss an den UNESCO-Perimeter zu gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass die Kapazität der angrenzenden Ausweichrouten um den Bahnhofplatz herum bereits an ihre Grenzen stösst, erscheint uns eine generelle Sperrung des Bahnhofplatzes ohne Vorhandensein einer tragfähigen Verkehrsalternative als nicht zielführend und schwer umsetzbar. Daher sprechen wir uns entschieden gegen eine Sperrung des Bahnhofplatzes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und gegen die vorgesehene Entfernung des Strassenabschnitts vom Inselplatz bis zum Bollwerk aus dem Basisstrassennetz aus, solange keine adäquate Alternative realisiert wurde.

Die Notwendigkeit, eine sowohl praktikable als auch effiziente Lösung zu finden, die den Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs ebenso gerecht wird wie den Bedürfnissen der anderen Verkehrsteilnehmer, kann nicht genug betont werden. Eine umfassende und sorgfältige Evaluation möglicher Alternativen ist unerlässlich, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrsgestaltung im zentralen Bereich der Stadt Bern zu gewährleisten. In diesem Kontext befürworten wir eine erneute Prüfung der Machbarkeit eines Schanzentunnels als potenzielle Lösung, um die Verkehrssituation rund um den Bahnhofplatz zu entlasten und eine langfristige Verbesserung des Verkehrsflusses in Bern zu erreichen.

  • Die Entlassung des Viktoriarains in Bern aus dem regionalen Basisstrassennetz steht dann im Vordergrund, wenn dieser Strassenraum mit einer Traminfrastruktur ergänzt würde.

Im Zuge unserer Beteiligung am Mitwirkungsprozess zur zweiten Tramachse in der Innenstadt von Bern haben wir uns deutlich für die Trassenführung über die Bundesgasse ausgesprochen und bleiben dieser Position treu. Vor diesem Hintergrund halten wir die vorgeschlagene Herausnahme des Viktoriarains aus dem regionalen Basisstrassennetz für unpraktikabel und sprechen uns entschieden dagegen aus. Insbesondere, da die Stadt Bern mit der geplanten, zeitweisen Sperrung der Hodlerstrasse genau diesen Viktoriarain als Ausweichsroute empfielt.

Ein wesentlicher Grund für unsere Ablehnung ist die Tatsache, dass der motorisierte Individualverkehr nicht in vollem Umfang durch den öffentlichen Verkehr substituiert werden kann. Darüber hinaus ist es unerlässlich, vorab angemessene Lösungen für den Gewerbeverkehr zu entwickeln und umzusetzen.

Es ist zudem von grosser Bedeutung, die Ergebnisse des Vorprojekts zur zweiten Tramachse in der Innenstadt abzuwarten, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Diese Ergebnisse werden wichtige Einblicke bieten und sollten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, um eine fundierte und ganzheitliche Bewertung der Situation zu ermöglichen. Unsere Priorität liegt darin, eine ausgewogene Verkehrspolitik zu fördern, die sowohl die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs als auch die des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt.

  • Die Sperrung der Riedmoosstrasse in Niederwangen ist möglich, da sie gegenwärtig eine unnötige Parallelführung und Redundanz im Netz darstellt.

Die Existenz von Redundanz und parallelen Routen im Verkehrsnetz betrachten wir als unerlässlich für eine effektive Entflechtung des Verkehrs. Aus diesem Grund sprechen wir uns entschieden gegen eine Schliessung der Riedmoosstrasse in Niederwangen aus. Die Empfehlungen im vorliegenden Bericht werfen zahlreiche Fragen auf, die zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden sollen. Es ist jedoch essentiell, dass die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen im Vorfeld sorgfältig und umfassend erarbeitet werden. Nur so kann eine fundierte und verantwortungsbewusste Entscheidung getroffen werden, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt und langfristig tragfähige Lösungen für das Verkehrsnetz bietet.

  • Die RKBM strebt mittel- bis langfristig die Realisierung eines Halbanschlusses Grauholz an, um insbesondere Zollikofen und Ittigen nachhaltig vom übergeordneten Durchgangsverkehr zu entlasten und in beiden Gemeinden eine Siedlungsentwicklung nach innen zu ermöglichen. Mit einem Halbanschluss Grauholz ist die Länggasse zwischen Ittigen und Zollikofen in das regionale Basisstrassennetz aufzunehmen.

Die Realisierung eines Halbanschlusses Grauholz begrüssen wir – jedoch müssen vorgängig die betroffenen Gemeinden dazu angehört werden. Ihre Anliegen sollen bei der Planung vollumfassend berücksichtigt werden.

  • Die RKBM untersuchte ferner die Aufnahme der Grauholzstrasse zwischen Urtenen-Schönbühl und Ittigen ins Basisnetz sowie die Sperrung der Kornhausbrücke in Bern. Beide Optionen wurden aus fachlicher Sicht jedoch verworfen.

Wir begrüssen ausdrücklich die Entscheidung, die Grauholzstrasse zwischen Urtenen-Schönbühl und Ittigen in das Basisnetz aufzunehmen. Diese Massnahme stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Region dar.

Andererseits stehen wir einer Sperrung der Kornhausbrücke in Bern entschieden entgegen. Eine solche Sperrung betrachten wir als einen weiteren, unnötigen Abbau von Verkehrsspuren, der die Funktionalität der Brücke als wichtige Verkehrsverbindung beeinträchtigen würde. Es ist unserer Ansicht nach von grosser Bedeutung, dass alle Verkehrsteilnehmenden – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – weiterhin Zugang zur Kornhausbrücke haben und diese nutzen können. Eine inklusive und vielfältige Nutzung der Kornhausbrücke trägt zur Aufrechterhaltung eines effizienten und flexiblen Verkehrssystems bei und sollte daher unbedingt beibehalten werden.

Im Detail zu der separaten Empfehlung für Gemeinden, welche Tempo 30 oder Tempo 40 auf Strecken des regionalen Basisstrassennetzes einführen wollen:

Die Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie Tempo 30 und Tempo 40, untersteht der Zuständigkeit der kantonalen Gesetzgebung. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei Entscheidungen zu Temporeduktionen eine klare Verweisung an die kantonalen Behörden erfolgt. Um eine objektive und transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass ein Gutachten durch eine unabhängige Instanz erstellt wird. Zudem ist es essentiell, die Hierarchie und Funktionalität des Strassennetzes zu jeder Zeit zu respektieren. Dies sichert die Aufrechterhaltung eines kohärenten und effizienten Verkehrssystems und dient dem Wohl aller Verkehrsteilnehmenden.

Grundsätzlich halten wir wie folgt fest:

Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) definiert mit dem regionalen Basisstrassennetz die verkehrliche Funktion und räumliche Lage wichtiger Strassen. Diese Strecken des Netzes sind darauf ausgerichtet, den Verkehr zu kanalisieren und eine übergeordnete Verkehrslenkung zu ermöglichen. Das vorrangige Ziel besteht darin, die Erreichbarkeit der Gemeinden und anderer bedeutender Standorte zu gewährleisten sowie deren Vernetzung untereinander und mit den Anschlüssen des Nationalstrassennetzes sicherzustellen.

Um eine effektive Entlastung sowohl der Stadt als auch der umliegenden Gemeinden zu erreichen, ist es essenziell, den Durchgangsverkehr auf die Nationalstrassen umzuleiten. Diese Entflechtung kann nur durch funktionale Verkehrsflüsse realisiert werden. Angesichts des erwarteten weiteren Anstiegs des Verkehrsaufkommens ist die Entflechtung an Verkehrsknotenpunkten, wie beispielsweise dem Projekt Anschluss Wankdorf oder dem Bypass Ost, unverzichtbar. Zudem empfehlen wir, die im Schlussbericht genannten Verkehrsdrehscheiben bereits im Vorfeld auf ihre Funktionalität und Wirksamkeit hin zu überprüfen, um eine optimale Verkehrsgestaltung zu gewährleisten.

Wir danken Ihnen für die Prüfung unserer Anliegen bei vorliegender Mitwirkung. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte oder einen persönlichen Austausch zur Verfügung. Wir bitten Sie zu gegebener Zeit um Zustellung der Ergebnisse aus der vorliegenden Mitwirkung.
 
FDP.Die Liberalen
Stadt Bern
 
Simone Richner, Vizepräsidentin, Stadträtin 
Ursula Stöckli, Stadträtin