Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Namen der FDP.Die Liberalen Stadt Bern danken wir für die Möglichkeit, uns zur geplanten Teilrevision des Städtischen Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern (FEBR) zu äussern. Die FDP Stadt Bern steht dieser Teilrevision sehr kritisch gegenüber und lehnt sie ab - primär aus folgenden Gründen:
● Die städtischen Kitas sind defizitär, weil für sie das städtische Personalreglement gilt und sie sich an städtische Infrastrukturen (z.B. von der Stadt vorgegebene IT oder auch Liegenschaften) halten müssen. Statt diese politisch gewollten Defizite mit Steuergeldern zu decken, verlangt die FDP, dass die städtischen Kitas in rechtlich selbständige Anstalten ohne Defizitgarantie umgewandelt oder an private Trägerschaften übergeben werden.
● Die Stimmbevölkerung sprach sich im Jahr 2013 ausdrücklich für eine Subjektfinanzierung über Betreuungsgutscheine und gegen eine Defizitgarantie für städtische Kitas aus. DieEinführung einer Defizitgarantie für städtische Kitas würde diesem Volksentscheid diametral widersprechen und zu einem sehr grossen Wettbewerbsnachteil für die privaten Kitas führen. Unsere ausführliche Stellungnahme können Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen.
Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die FDP.Die Liberalen Stadt Bern setzt sich dezidiert für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einen chancengerechten Zugang zu Bildungsangeboten für alle Bevölkerungsgruppen ein. Deshalb hat sie das System der Betreuungsgutscheine initiiert, welches sich als Erfolgsmodell auf städtischer und kantonaler Ebene erwiesen hat. Seit der Einführung der Betreuungsgutscheine haben sich die Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und die Qualität der Angebote stark erhöht. Wartelisten gehören der Vergangenheit an. Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer für sie passenden Kita betreuen zu lassen. Heute sprechen wir sogar von einem Überangebot, u.a., da die Geburtenrate zurückgeht. Es wird deshalb in den nächsten Jahren eine Strukturbereinigung brauchen und das Angebot an Betreuungsplätzen wird sich flexibel der Nachfrage anpassen müssen.
Herausforderungen der städtischen Kitas
Bis ins Jahr 2019 stieg die Anzahl der in privaten und öffentlichen Kitas betreuten Kinder an. Dies änderte sich mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020. Die Zahlen haben sich seither nicht auf dem gleichen Niveau wieder eingependelt, sondern stagnieren auf tieferem Niveau. Hinzu kommt ein verändertes Nutzungsverhalten, so werden heute vermehrt kürzere Betreuungspensen von weniger als zwei Tage pro Woche nachgefragt. Die Kitas der Stadt Bern (KSB) führen ins Feld, sie hätten sog. trägerschaftsbedingte Mehrkosten zu tragen. Diese kämen aufgrund der (im Vergleich zum privaten Markt viel grosszügigeren) Bestimmungen im Personalrecht als auch durch die Pflichtbezüge und Beteiligungen an gesamtstädtischen Infrastrukturen (insbesondere der Pflichtbezug von IT-Dienstleistungen der Stadt Bern mit Zusatzkosten von CHF 1 Mio./Jahr) zusammen.
Die KSB haben in der Folge seit 2020 Verluste geschrieben, welche allein im Jahre 2024 rund CHF 2.5 Mio. (kumuliert CHF 8.7 Mio.) betrugen. Die Probleme bei KSB sind seit Jahren bekannt. Aus diesem Grund irritiert die kürzlich gemachte Äusserung der neuen BSS-Direktorin, welche im Interview mit der “Hauptstadt” zu Protokoll gab, man habe bei KSB vor zwei Jahren mit dem Sparen begonnen. Wir sind erstaunt, dass dies erst so spät erfolgte und begrüssen explizit die von der stadträtlichen Finanzkommission eingeleitete Untersuchung. Wir würden es daher begrüssen, wenn die vorliegende Teilrevision des FEBR sistiert wird, bis die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen.
Der Gemeinderat gab bei Bolz+Partner eine externe Überprüfung in Auftrag, um zu klären, ob und wie die Wirtschaftlichkeit von KSB in Abhängigkeit des Trägeschaftsmodells verbessert werden kann bei gleichzeitiger Erfüllung des sozialpolitischen Auftrags. Er hat dazu 4 Varianten prüfen lassen:
- Variante 1: Auslagerung in eine rechtlich selbständige Unternehmung (Anstalt)
- Variante 2: Optimierung der Spezialfinanzierung
- Variante 3: Defizitdeckung durch den allgemeinen Haushalt, Rückführung in die Stadtverwaltung
- Variante 4: Rückzug KSB
Der Gemeinderat wählt Variante 2, die Optimierung der Spezialfinanzierung und schlägt eine Abgeltung der trägerschaftsbedingten Mehrkosten vor. Dazu ist eine Reglementsanpassung nötig sowie die Bildung von Rückstellungen zum Ausgleich des Defizits in der Spezialfinanzierung.
Subsidiaritätsprinzip und Legitimation für staatliches Handeln
In der Gemeindeordnung Art. 22 steht folgender Grundsatz: "Die Stadt handelt, wo Private eine Aufgabe nicht selber bewältigen können und das öffentliche Interesse es erfordert." Da es bei den familienergänzenden Betreuungsplätzen ein Überangebot gibt, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es zu den privaten Kitas überhaupt ein zusätzliches städtisches Angebot braucht. Aus Sicht der FDP sind städtische Kitas nur in (Ausnahme)Fällen subsidiär notwendig, wenn Private in einem Stadtquartier kein Angebot bieten. Selbstverständlich muss dafür in den betroffenen Stadtquartieren aber überhaupt eine Nachfrage nach Betreuungsplätzen vorhanden sein. Um über Angebot und Nachfrage ausreichend Kenntnis zu haben, braucht es zuerst eine vollständige Datenerhebung. Derzeit kann nämlich nicht ausreichend festgestellt werden, ob es überhaupt eine Lücke im privaten Kita-Angebot und einen Bedarf an staatlichen Kitas zur Deckung von Lücken gibt.
Kritische Würdigung des Expertenberichts Bolz+Partner
Der Expertenbericht kommt auf Seite 22 zum Schluss, dass die Trägerschaftsform keine markanten wirtschaftlichen Unterschiede hervorbringe. Vielmehr gehe es um die konkrete Ausgestaltung der Variante sowie den Handlungsspielraum in Personal- und Verwaltungs- oder Informatikkosten, die politisch abgestützte Standortstrategie und die betrieblichen Optimierungsmassnahmen. Dieses Fazit wird von der FDP bestritten. Die Trägerschaftsvariante hat sehr wohl einen starken Einfluss auf das Betriebskonzept, die Flexibilität, die Fähigkeit und den Willen, sich zeitnah an neue Umfeldentwicklungen anzupassen und den politischen Einfluss der Stadt Bern auf das konkrete Angebot am Markt. Im Expertenbericht fehlen explizite Hinweise und Empfehlungen, wie die sog. trägeschaftsbedintgen Mehrkosten reduziert oder minimiert werden könnten. Es zeigt sich, dass durch diese "Teilverstaatlichung" eines an sich gut funktionierenden privaten Marktes aufgrund der selbstauferlegten höheren Auflagen auch unnötigerweise höhere Kosten entstehen. Immer wieder erwähnen die Experten, dass es primär eine Frage des politischen Willens sei, welche Trägerschaftsform man wähle und wie viel (betriebswirtschaftliche) Autonomie man gewähren wolle. Mit dieser Erkenntnis könnte die Empfehlung auch auf Variante 1 oder Variante 4 fallen. Diese letztlich konsequente Schlussfolgerung brachten aber offenbar weder die Experten noch der Gemeinderat auf.
Umgehung des Volkswillens und nachträglicher Ausgleich eines selbstverschuldeten Defizits
Es ist immer einfacher, den Staat um (finanzielle) Hilfe zu bitten, ohne zunächst die Hausaufgaben zu machen. Die privaten Kitas haben keine Möglichkeit, ihre Mehrkosten auf den Staat abzuwälzen, sondern tragen dies über das unternehmerische Risiko. Private sind dem Markt ausgesetzt und müssen innovativ und flexibel bleiben, um den Fortbestand zu sichern. KSB scheut offenbar den mühseligen Weg, über betriebliche Optimierungen die Rechnung auszugleichen, sondern wählt die bequeme Variante, indem nun der Staat für die (selbstverschuldeten) Mehrkosten aufkommen soll.
Aus unserer Sicht liegt das das Hauptproblem der "trägerschaftsbedingten Mehrkosten" an der Trägerschaft. Das Geld, welches wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, soll effektiv in diese Betreuung fliessen und nicht in unnötige / zu teure Softwarelizenzen. Wir wollen Kinder optimal betreuen, nicht die Informatikdienste der Stadt quersubventionieren (selbiges gilt natürlich auch mit den Mietpreisen von Immobilien Stadt Bern, den Mahlzeitenpreisen aus den Quartierküchen etc.). Es ist fragwürdig, dass die Stadt die (grosszügigen städtischen) Personalkonditionen - welche u.a. den Fachkräftemangel bei den privaten Kitas verschärft - hier als Wettbewerbsnachteil gegenüber den privaten Kita Betreibern ins Feld führt. Sich diesen selbst verursachen (vermeintlichen) Wettbewerbsnachteil nun einfach vom Volk über Steuern ausgleichen lassen zu wollen, ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch ein doppelter Nachteil für die Privaten.
Die Stimmbevölkerung sprach sich im Jahr 2013 ausdrücklich für eine Subjektfinanzierung über Betreuungsgutscheine und gegen eine Defizitgarantie für städtische Kitas aus. Private Anbieter sollten gleich lange Spiesse erhalten wie der Staat. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision wird eine inakzeptable Marktverzerrung und Ungleichheit geschaffen. Die FDP ist dezidiert gegen diesen Vorschlag der Ausfinanzierung der Spezialfinanzierung.
Würdigung der einzelnen Reglementsanpassungen in der geplanten FEBR-Teilrevision
Art. 1 Abs. 2, Art. 4a und Art. 4b zum Monitoring von Angebotsübersicht, Auslastung und Nachfrage zur Bedarfsermittlung an Betreuungsdienstleistungen sowie zum Dialog mit Leistungserbringern:
Die Datenerhebung und der Dialog mit allen Leistungserbringern in der Betreuung bedürfen keiner Grundlage in Reglementen. Beides sollte Selbstverständlichkeit sein, wenn die Stadt im direkten Wettbewerb mit Privaten agiert. Folglich sind dienen die Ergänzungen als Feigenblatt zur Vertuschung des einzigen Ziels der Vorlage zur Revision des FEBR: Der Gemeinderat will eine Defizitgarantie für städtische Kitas finanziert durch Steuergelder und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil zum Nachteil von privaten Kitas zu erwirken (vgl. Kommentare zu Art. 18 und den neu vorgeschlagenen Absätzen).
Die FDP begrüsst allerdings eine vollständige Datenerhebung zu Angebot und Nachfrage für Betreuungsplätze in der Stadt Bern. So soll insbesondere festgestellt werden, in welchen Quartieren eine Nachfrage nach Plätzen besteht, ohne dass Private ein Betreuungsangebot anbieten. Die Stadt soll allerdings vor der Datenerhebung abklären, ob diese - eventuell auch teilweise - in der Zuständigkeit des Kantons wäre.
Sofern an einer Festlegung des Dialogs im Reglement festgehalten wird, muss eine “Kann-Formulierung” gewählt werden, da es an Vollzugsmöglichkeiten für den Dialog fehlt.
Art. 4 Abs. 2 zur Aufhebung der städtischen Aufsicht:
Da die Aufsicht im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung vollständig auf den Kanton (das GSI) übergegangen ist, kann Absatz 2 von Art. 4 ersatzlos gestrichen werden. Art. 11a (und Art. 15) für Zusatzleistungen der Stadt Bern an Leistungserbringer, wenn diese Kinder betreuen, die eine soziale oder sprachliche Indikation im Sinne des kantonalen Rechts aufweisen.
Die Stossrichtung der Ergänzung des FEBR ist prüfenswert. Jedoch wurde nicht aufgezeigt, inwieweit überhaupt Notwendigkeit für zusätzliche Leistungen durch die Stadt an Leistungserbringer besteht und ob diese Zusatzleistungen nicht bereits durch die Verbundsaufgaben von Bund und Kanton abgedeckt sind. Die Stadt hat demnach erst den Bedarf aufzuzeigen, bevor das FEBR entsprechend ergänzt wird. Es scheint so, als dienten die vorgeschlagenen Zusatzleistungen an (private) als “Zückerli”, damit private Kitas die Kröte - die Defizitgarantie für städtische Kitas - schlucken.
Sofern die Notwendigkeit von zusätzlichen Leistungen an Kitas für die Betreuung von Kindern, die eine soziale oder sprachliche Indikation haben, aufgezeigt wird, ist es wichtig, dass weiterhin grundsätzlich bloss dann eine familienergänzende Betreuung mit staatlichen Mitteln finanziert wird, wenn sie an eine Erwerbstätigkeit der Eltern geknüpft ist. Mit staatlichen Mitteln finanzierte familienergänzende Betreuung von Kindern in Kitas, deren Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, muss die Ausnahme bleiben.
Art. 18 Abs. 2ter und 2quater zur Defizitgarantie mit Steuermitteln für städtische Kitas:
Die FDP lehnt die Einführung einer Defizitgarantie für städtische Kitas entschieden ab. Sie würde zu einem krassen Wettbewerbsnachteil für die privaten Kitas führen. KSB sind wie ausgeführt selbstverschuldet defizitär. Weil für sie das städtische Personalreglement gilt und sie sich an städtische Infrastrukturen (z.B. von der Stadt vorgegebene IT oder auch Liegenschaften) halten müssen. Insbesondere die Personalbedingungen der KSB bieten im Vergleich zu den privaten Kitas - die sich selten Bedingungen, wie die Stadt sie ihren Mitarbeitenden anbietet, leisten können - aber wiederum einen Wettbewerbsvorteil. Es wäre grotesk, wenn private Kitas mit ihren Steuerzahlungen deren Wettbewerbsnachteil zusätzlich alimentieren müssten (und wiederum ihren Mitarbeitenden deswegen weniger Lohn zahlen könnten). Die Defizitga-
rantie wäre auch für Eltern, die ihre Kinder in privaten Kitas betreuen lassen, unfair, da sie die Plätze der Eltern, die ihre Kinder in städtische Kitas schicken, zusätzlich mitfinanzieren müssten.
Die KSB müssen ihre Defizite selbst decken. Hierfür müssen sie - wie das bei Privaten auch der Fall wäre - ihre Strukturen betrieblich optimieren. Dafür gilt als Low Hanging Fruit zunächst, dass die Stadt auf ihren selbst verordneten zwangsweisen Bezug von teurer städtischen (IT-)Infrastruktur verzichtet. Ferner müssen KSB die Auslastung ihrer Standorte kritisch prüfen und auch, ob Mitarbeitende - wie derzeit nicht der Fall - flexibler in verschiedenen Standorten arbeiten können. Als ultima ratio haben die städtischen Kitas auch eine Erhöhung ihrer Gebühren zu prüfen.
Die Stadt Bern hat mit dem Betrieb eigener Kitas entschieden, Teil eines Marktes im Wettbewerb zu Privaten zu sein. Nun ist es an ihr zu beweisen, dass sie dieser Aufgabe gewachsen ist.
Dass die Stadt sich im Markt behaupten muss, entspricht einem klaren Volkswillen: Die Stadtberner Bevölkerung hatte sich 2013 in einer Volksabstimmung klar gegen eine Defizitgarantie für städtische Kitas ausgesprochen. Das Einführen der Defizitgarantie hinter dem Rücken der Bevölkerung durch die vorgeschlagene Reglementsänderung wäre nicht rechtens. Wird also nun wieder auf die Einführung der Defizitgarantie beharrt, müsste diese dem Volk erneut zur Abstimmung vorgelegt werden.
Fazit
Wir danken nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aus unserer Sicht sollte entweder die Auslagerung in eine öffentliche-rechtliche Trägerschaft (Variante 1) oder der Rückzug und die Beauftragung von Privaten mittels Leistungsverträgen (Variante 4) weiterverfolgt werden. Von einer Ausfinanzierung der Spezialfinanzierung und damit faktischen Umgehung des Volkswillens aus dem Jahre 2013 sehen wir ab.
Besten Dank für die wohlwollende Prüfung unserer Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
FDP.Die Liberalen Stadt Bern