Vernehmlassung zum Reglement vom 1. März 2012 über die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Senkung des technischen Zinssatzes und zur Ausfinanzierung der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK))

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik Bern (FPI) lädt die politischen Parteien zur Mitwirkung ein. An dieser Stelle danken wir Ihnen für diese Möglichkeit.

Mit heutiger Eingabe ist die Frist vom 31. März 2014 für das Einreichen einer Mitwirkung eingehalten. Die Eingabe erfolgt vorab per E-Mail.

Wenn nachfolgend kritische Bemerkungen angebracht und Ergänzungen vorgeschlagen werden, so soll dies in keiner Weise die geleistete Arbeit schmälern, sondern als konstruktive Kritik verstanden werden.

 

Gestützt auf den „Bericht zur Umsetzung der Strukturreform, zur Senkung des technischen Zinssatzes und zur Ausfinanzierung der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern“ (nachfolgend: Bericht) vom 9. Oktober 2013 nehmen wir zu den entsprechenden Reformvorschlägen gerne wie folgt Stellung:

  • Wir anerkennen, dass sich der Bericht um Transparenz bemüht, was die allgemeinen Informationen zur PVK (Ziffer 1), die finanzielle Lage der PVK (Ziffer 2), den Handlungsbedarf (Ziffer 3) sowie die Beschlüsse der Verwaltungskommission zu Phase 2 (Ziffer 4) angeht. Dessen ungeachtet sind die Positionen, welche die Verwaltungskommission der PKB (nachfolgend: Verwaltungskommission) einnimmt, für uns nicht durchwegs überzeugend und schlüssig.
  • Anstelle der seitens der Verwaltungskommission favorisierten Teilkapitalisierung der PVK mit einem Ausgangsdeckungsgrad von 80 Prozent und einem angestrebten Zieldeckungsgrad von 100 Prozent, der - ohne Garantie - frühestens in 30 Jahrenerreicht würde, würden wir eine Vollkapitalisierung und möglichst rasche Ausfinanzierung der PVK vorziehen, insbesondere auch mit Blick auf die historisch tiefen Zinsen, zu denen die öffentliche Hand derzeit (immer noch) Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen kann. Die „Geiselhaft“, in der sich Stadt Bern (in ihrer Funktion als Gemeinwesen, nicht als Arbeitgeberin) respektive die Steuerpflichtigen der Stadt Bern dank der „Staatsgarantie“ der PVK seit jeher befinden, muss endlich wegfallen. Ohne diese „Staatsgarantie“ wäre es gar nicht erst möglich gewesen, den Versicherten über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinweg Leistungen zu versprechen, die offensichtlich nicht ausreichend finanziert sind. Zudem wird das Problem auf spätere Generationen verlagert, was nicht fair ist. Wir sind uns bewusst, dass dies zumindest aufgrund der politischen Verhältnisse Wunschdenken ist, aber es wäre zumindest zu überlegen.
  • Eine Senkung des technischen Zinssatzes von derzeit 3,75 Prozent auf 2,75 Prozent per 1. Januar 2014, welche die Unterdeckung der PVK auf einen Schlag von heute rund CHF 108 Millionen auf CHF 341 Millionen erhöhen würde, verbunden mit einem Absinken des Deckungsgrades von heute 94,4 Prozent auf 84,5 Prozent, überzeugt nicht vollends. Zum einen liegt der technische Zins nach der Berechnungsmethode der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten bei rund 3,0 Prozent (vgl. Ziffer 3.1.1 des Berichts), zum andern erwartet die PKB bzw. deren Verwaltungskommission nach eigenen Angaben künftig einen Vermögensertrag von 3,73 Prozent, wobei für die zunehmende Lebenserwartung pro Jahr jeweils 0,5 Prozent zurückgestellt werden. Bei einem technischen Zinssatz von 3,0 Prozent würde somit immer noch eine Überschussrendite von 0,23 Prozent erwirtschaftet, die zu einer kontinuierlichen, wenn auch langsamen Verbesserung des Deckungsgrades der PVK führen müsste.
  • Ebenso lehnen wir die Wiedereinführung einer „Zinsgarantie“ der Stadt Bern und der übrigen Organisationen ab, die der PVK angeschlossen sind (ARA REGION BERN AG, BERNMOBIL, ewb, energiecheck bern ag, Gurtenbahn Bern AG, Kornhausforum, Stabe, Stadtbauten Services AG, Wasserverbund Region Bern AG; vgl. Ziffer 1.3 des Berichts), und zwar für alle drei Varianten (Basis-Mix, Maxi-Ver, Minim-AG). Es kann keine Rede davon sein, dass fehlendes Deckungskapital der PVK, um die Deckungslücke zu schliessen überproportional vom Arbeitgeber getragen werden. Die FDP erwartet, dass sich die Arbeitnehmer im gleichen Umfang beteiligen, die Aufteilung also 50/50 beträgt.
  • Was den vom Stadtrat mittels der im März 2012 (mit 41 Ja-Stimmen gegen 29 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung) erheblich erklärten interfraktionellen Motion „Die Zukunft der städtischen Pensionskasse sichern!“ geforderten Wechsel vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat betrifft, so halten wir am Inhalt und am Zeitplan der Motion integral fest. Dem Stadtrat, in dessen Zuständigkeit die Festlegung der Leistungen der PVK fällt, ist mit andern Worten bis spätestens 31. März 2016 eine entsprechende Revision des PVK-Reglements vorzulegen. Zudem ist der Rat weiterhin jährlich mittels eines Berichts über den Stand der Verhandlungen mit den Sozialpartnern und über den Projektfortschritt zu informieren.
  • Mit dem durch die Verwaltungskommission implizit befürworteten Verzicht auf eine Erhöhung des regulären Rentenalters von aktuell 63 auf 64 oder 65 Jahre sind wir nicht einverstanden. Wie die letztjährige parlamentarische Debatte im Zusammenhang mit der milliardenschweren Sanierung der Pensionskassen des Kantons Bern gezeigt hat, steht die Stadtverwaltung Bern mit ihrer derzeitigen Lösung mittlerweile allein auf weiter Flur da und wird in der Öffentlichkeit je länger je weniger verstanden, weshalb Angestellte der öffentlichen Hand in Bezug auf den ordentlichem Altersrücktritt entscheidend besser gestellt sein sollten, als das Gros der übrigen Arbeitnehmenden. Gewisse Kreise sprechen schon von einem Rentenalter von 67 Jahren, weshalb die Lösung der Stadt Bern nunmehr als exotisch und realitätsfremd anmutet. Die seitens der Verwaltungskommission ersatzweise vorgeschlagene Verlängerung der Versicherungszeit für das Erreichen der maximalen Altersrente von 61,2 Prozent des versicherten Lohnes von heute 38 auf neu 40 Jahre weist zwar in die richtige Richtung, reicht aber nicht. Dies unter anderem auch deshalb, weil vor Erreichen des 25. Altersjahrs weder Sparbeiträge noch (im Leistungsprimat) Lohnerhöhungsbeiträge erhoben werden.
  • Zusammenfassend überzeugt uns keine der drei vorgeschlagenen Varianten, die sich vom Prinzip her auch nicht grundlegend unterscheiden, sondern nur graduell anders ausgestaltet sind, was die mehr oder minder ausgeprägte Belastung der Arbeitgeber respektive der (aktiven) Versicherten angeht. Völlig ausgeblendet werden im Bericht die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Stadt Bern, sowohl was die Aufwendungen der Stadt Bern in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin angeht, wie auch was die „Staatsgarantie“ der Stadt Bern in ihrer Eigenschaft als Gemeinwesen betrifft. Es ist offensichtlich, dass die Stadt Bern respektive die Steuerzahler der Stadt Bern belastet würden, falls die PVK ihre Leistungen nicht erbringen kann. Analoges, wenn auch in weniger zugespitzter Form, da der betroffene Personenkreis nicht auf die Einwohnerschaft der Stadt Bern beschränkt ist, gilt für die Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs (Stichworte BERNMOBIL und Gurtenbahn AG), ferner auch für die (Zwangs-) Kundinnen und Kunden von ewb, auf welche die entsprechenden Arbeitgeber-Aufwendungen letztlich über die Erhöhung von Tarifen, Preisen oder Gebühren abgewälzt werden. Die FDP akzeptiert keine Steuererhöhung und würde eine solche auch bekämpfen.
  • Für den Einbezug unserer Argumente in Ihre weiteren Überlegungen und in Ihre definitive Entscheidfindung danken wir Ihnen. Die FDP behält sich in der bevorstehenden Ratsdebatte ausdrücklich vor, entsprechende Anträge zu stellen.

Freundliche Grüsse

FDP. Die Liberalen Stadt Bern


Bernhard Eicher 
Fraktionspräsident

 

Dolores Dana
Mitglied der Parteileitung