Die FDP Stadt Bern dankt dem Gemeinderat für die Möglichkeit, zur Kulturbotschaft 2028–2031 Stellung zu nehmen.
Bern verfügt über ein vielfältiges und lebendiges Kulturangebot, das wesentlich zur Attraktivität unserer Stadt beiträgt. Die FDP unterstützt eine Kulturförderung, die gute Rahmenbedingungen für Kulturschaffende schafft, Eigeninitiative ermöglicht und ein vielfältiges Angebot fördert. Gleichzeitig erwarten wir einen sorgfältigen Umgang mit öffentlichen Mitteln, klare Prioritäten und eine regelmässige Überprüfung der Wirkung der eingesetzten Gelder. Vor diesem Hintergrund bringen wir folgende Punkte zur Kulturbotschaft 2028–2031 ein.
Strategische Grundlage der Kulturförderung klären
Die Kulturbotschaft 2028–2031 bezeichnet sich selbst als direkte Nachfolgerin der Kulturstrategie 2016–2028. Der Gemeinderat hält fest, dass deren strategische Ziele entweder in andere städtische Strategien eingeflossen oder weitgehend erreicht seien.
Aus Sicht der FDP wirft dieses Vorgehen Fragen auf. Bisher bildete die Kulturstrategie den langfristigen Rahmen für die städtische Kulturpolitik, während die Kulturbotschaft die Schwerpunkte, Förderinstrumente und finanziellen Mittel für eine konkrete Förderperiode festlegte. Nun reicht die Kulturbotschaft drei Jahre über das Ende der geltenden Kulturstrategie hinaus, ohne dass eine neue langfristige kulturpolitische Strategie vorliegt.
Die FDP erwartet deshalb eine nachvollziehbare Darlegung, auf welcher langfristigen strategischen Grundlage die Kulturpolitik der Stadt Bern ab 2029 erfolgen soll. Eine vierjährige Finanzierungsbotschaft sollte die notwendige strategische Diskussion über die längerfristige Ausrichtung der Berner Kulturpolitik nicht ersetzen.
Finanzpolitische Prioritäten transparent darlegen
Die Kulturbotschaft hält ausdrücklich fest, dass sich die Kulturförderung an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Bern orientiere und der Gemeinderat seine kulturpolitischen Prioritäten im Kontext der aktuellen und künftig zu erwartenden finanzpolitischen Rahmenbedingungen bestimme. Gleichzeitig beruft sich die Botschaft auf die drei Legislaturschwerpunkte des Gemeinderats.
Die FDP begrüsst diese Grundhaltung. Sie findet in der weiteren Botschaft jedoch zu wenig konkrete Entsprechung. Insbesondere bleibt weitgehend offen, wie die angespannte finanzielle Situation der Stadt die vorgeschlagene Mittelverteilung beeinflusst hat, welche Prioritäten aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen gesetzt wurden und wo bewusst auf zusätzliche Ausgaben verzichtet wurde.
Insgesamt sollen die Mittel der Kulturbotschaft gegenüber 2026 um rund 1,4 Millionen Franken auf jährlich 40,2 Millionen Franken steigen. Die FDP anerkennt dabei, dass der vorgesehene Teuerungsausgleich nur teilweise erfolgt und damit auch der finanziellen Situation Rechnung getragen wird.
Gerade angesichts der angespannten Stadtfinanzen erwarten wir jedoch eine transparentere finanzpolitische Herleitung. Es sollte nachvollziehbar sein, weshalb die beantragten Mehrausgaben verantwortbar sind, welche Alternativen und Umschichtungen geprüft wurden und wie die Vorlage zum Legislaturschwerpunkt Ressourceneffizienz und Leistungsfähigkeit und insbesondere zum Ziel stabiler Finanzen beiträgt.
Überdehnung des Nachhaltigkeitsbegriffs – zu geringe Priorität bei der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit
Die Kulturbotschaft definiert Nachhaltigkeit als übergeordnetes Leitprinzip in den Bereichen – sozial, ökologisch, wirtschaftlich, kulturell. Das genaue Ambitionsniveau bleibt dabei generell vage und lässt zu viel Interpretationsspielraum offen.
Insbesondere der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit wird aus Sicht FDP zu wenig Gewicht beigemessen. Kultur muss nicht per se rentieren, aber sie sollte mit Ihren Angeboten und Darbietungen eine gewisse Reichweite haben, ein zahlendes Publikum begeistern und nicht nur Selbstzweck sein.
Die Absicht nicht nur die Produktion, sondern auch die Pre- und Postproduktion finanziell zu unterstützen ist zwar nicht per se unzweckmässig; sie darf aber im Gegenzug nicht dazu führen, dass das Angebot beliebig wird und verstärkt wirtschaftlich nachhaltig nicht tragfähige gefördert werden.
Schwerpunkt Digitalität konkretisieren
Die FDP begrüsst ausdrücklich, dass Digitalität zu einem Schwerpunkt der Kulturförderung 2028–2031 wird. Die digitale Transformation und insbesondere die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz verändern Produktion, Vermittlung und Nutzung von Kultur grundlegend.
Die Ausführungen in der Kulturbotschaft bleiben aus unserer Sicht jedoch zu abstrakt und vage. Die Stadt stellt selbst fest, dass sich das komplexe Phänomen auf städtischer Ebene nicht lösen lässt. Als konkrete Massnahmen werden insbesondere Wissensvermittlung, Beratung im Bereich AI Literacy, Unterstützung bei internen Richtlinien sowie die Förderung digitaler Infrastruktur genannt.
Die FDP erwartet eine stärkere Konzentration auf jene Bereiche, in denen die Stadt tatsächlich einen konkreten Beitrag leisten kann. Dabei sollen bestehende und bewährte Angebote genutzt werden. Ein solches Angebot ist das Kulturbüro Bern. Es bietet Kulturschaffenden niederschwellig Beratung, Weiterbildung, Infrastruktur und digitale Hilfsmittel. Gerade für junge und angehende Kulturschaffende ist dieses Angebot wichtig. Dies gilt umso mehr, als die Anforderungen der professionellen Projekt- und Programmförderung in den vergangenen Jahren erhöht wurden. Das Kulturbüro ermöglicht Unterstützung und Professionalisierung, bevor überhaupt die Schwelle zur klassischen Projektförderung erreicht wird.
Die FDP setzt sich deshalb für den Erhalt und die langfristige Sicherung des Kulturbüros Bern ein. Im Rahmen des Schwerpunktkredits besteht bereits ein Förderinstrument, das in der Periode 2028–2031 ausdrücklich der Stärkung der Nachhaltigkeit und Digitalität dienen soll. Wir regen an, eine Unterstützung und Weiterentwicklung des Kulturbüros über diesen Kredit zu prüfen. Bestehende, funktionierende Strukturen sollen dabei Vorrang vor dem Aufbau neuer Angebote haben.
Leistungsverträge regelmässig überprüfen und Wirkungsfaktoren ausformulieren
Im Rahmen der Kulturbotschaft wird definiert, mit welchen Institutionen in der betreffenden Periode neue Leistungsverträge abgeschlossen werden. Wir wünschen uns, dass bereits im Rahmen der Kulturbotschaft Wirkungsfaktoren inklusive allfällige Massnahmen bei nicht Erreichen dieser Faktoren definiert werden, insbesondere wenn es sich um Betriebe handelt, welche in der letzten Berichtsperiode mit Problemen aufgefallen sind. Hierzu gehören insbesondere die Dampfzentrale, die IKUR und der Jugendclub Stellwerk.
Der Verein Dampfzentrale Bern erhält für die Förderperiode ab 2028 erneut den Zuschlag. Die Stadt hat den Betrieb kürzlich öffentlich ausgeschrieben, um unter anderem das Potenzial für das Berner Tanzschaffen zu stärken, die Angebotsdichte zu erhöhen und die Erwartungen an die Nutzung des Hauses zu aktualisieren.
Die Entwicklungen rund um die Dampfzentrale in den vergangenen Jahren und die personellen Veränderungen in Vorstand und Leitung zeigen aus Sicht der FDP, dass der neue Leistungsvertrag mit klaren und überprüfbaren Erwartungen verbunden werden muss. Insbesondere soll transparent aufgezeigt werden, wie das neue Konzept «Plan D» die mit der Ausschreibung angestrebten Verbesserungen erreicht. Für Angebotsdichte, Auslastung, Nutzung des Hauses und Einbindung des Berner Tanzschaffens sollen überprüfbare Ziele festgelegt und deren Erreichung während der Vertragsperiode evaluiert werden. Seit vielen Jahren bestehen erhebliche Probleme mit der Reitschule im Zusammenhang mit Sicherheit, Zusammenarbeit und Kommunikation. Für die kommende Förderperiode sind weiterhin jährlich 440'000 Franken für die IKuR vorgesehen. Davon fliessen 318'780 Franken als Miete an die Stadt zurück.
Aus Sicht der FDP kann ein neuer Leistungsvertrag angesichts der wiederkehrenden Probleme nur mit klaren und überprüfbaren Bedingungen abgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere eine verlässliche Zusammenarbeit mit Stadt und Polizei, klar bezeichnete und erreichbare Ansprechpersonen, eine transparente Kommunikation sowie die konsequente Umsetzung vereinbarter Massnahmen im Verantwortungsbereich der IKuR. Der Leistungsvertrag soll zudem festhalten, welche Konsequenzen eine schwerwiegende oder wiederholte Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat. Öffentliche Gelder setzen voraus, dass die Vertragspartnerin ihre vereinbarten Pflichten zuverlässig erfüllt.
Die FDP unterstützt die Förderung der Jugendkultur ausdrücklich. Entscheidend ist für uns, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich Jugendliche und junge Erwachsene erreichen und dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen entfalten. Beim Jugendclub Stellwerk bestehen diesbezüglich weiterhin Fragen. Die Stadt bezahlt neben dem jährlichen Betriebsbeitrag zusätzlich die gesamten Mietkosten von rund 172'000 Franken. Für 2028 soll der Betriebsbeitrag von 201'032 auf 208'100 Franken erhöht werden. Der Gemeinderat weist zwar darauf hin, dass das Stellwerk den geforderten Eigenfinanzierungsgrad erreicht. Dieser wird jedoch wesentlich durch Gastronomie, Raumvermietungen und Veranstaltungen erwirtschaftet. Gleichzeitig waren 2025 4 von 10 (!) der Besucherinnen und Besucher älter als 25 Jahre.
Für die FDP ist deshalb der Eigenfinanzierungsgrad allein kein ausreichender Indikator für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Zu prüfen ist vielmehr, in welchem Umfang die Angebote tatsächlich der Jugendkultur dienen und ob kommerzielle Vermietungen und Veranstaltungen, die sich nicht primär an Jugendliche und junge Erwachsene richten, private Veranstaltungsorte konkurrenzieren. Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil die öffentliche Hand bereits die Infrastruktur des Stellwerks finanziert.
Vor einer Erhöhung des Beitrags soll deshalb aufgezeigt werden, welchen zusätzlichen Nutzen das Stellwerk gegenüber anderen Angeboten der Jugendkultur schafft. Insbesondere ist ein Vergleich mit dem Gaskessel angezeigt. Dieser bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen Veranstaltungs-, Mitwirkungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und verfügt über langjährige Erfahrung in der Jugendkultur.
Die FDP erwartet, dass die Stadt ihre Mittel dort einsetzt, wo der Auftrag Jugendkultur am wirksamsten erfüllt wird. Eine Erhöhung der Mittel für das Stellwerk lehnen wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt ab. Stattdessen soll geprüft werden, ob diese Mittel beim Gaskessel oder bei anderen nachweislich wirksamen Angeboten der Jugendkultur einen grösseren Nutzen entfalten.
Ein gesundes sowie lebendiges Kulturangebot lebt insbesondere von Innovation und Wettbewerb. Die bestehenden Leistungsverträge sollen daher nicht einfach in Stein gemeisselt sein, sondern regelmässig von unabhängiger Stelle evaluiert werden, ob die Leistungskriterien und das definierte Ambitionsniveau erreicht wurden.
Diskriminierungsfreier Zugang, Deckelung der Unterstützung und mehr Fördergelder für die Breitenkultur
Aus Sicht FDP soll jede Institution und jedes Projekt, das von der Stadt gefördert sowie unterstützt wird, sicherstellen dass der Zugang zu den Angeboten innerhalb der geltenden Gesetze diskriminierungsfrei für alle Menschen (auch von unterschiedlichen Parteien) offen bleibt.
Staatliche Förderung und Unterstützung soll subsidiär sein. Die Projekte und Institutionen sollen daher bis maximal zu einer Höhe von 50% vom Gesamtbudget gefördert werden. Der Eigenfinanzierungsgrad soll daher insofern erhöht werden, als das die Kulturinstitutionen und -projekte unabhängiger und resilienter werden.
Das grösste kulturelle Engagement findet niederschwellig in lokalen Vereinen und ehrenamtlichen Projekten statt. Diese erfüllen eine wichtige zivilgesellschaftliche Klammer. Der Fördertopf für die Breitenkultur ist aus Sicht FDP knapp bemessen und sollte erhöht werden, damit weitere lokale Gruppierungen gefördert werden können. Zudem sollen lokale Gruppen und Vereinigungen der Breitenkultur Infrastrukturen zu reduzierten Kosten nutzen dürfen.
Konsequente Good Governance in Kulturgremien
Die Praxis der öffentlichen Ausschreibung von Vakanzen in Kulturgremien (Kommissionen, Ausschüsse ö.ä.) ist weiterzuführen. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass es für die Mitglieder eine Amtszeitbeschränkung gibt und keine permanenten Interessenkonflikte bestehen. Bei Kulturinstitutionen bei denen die Stadt mittels Leistungsvertrag einen substantiellen Beitrag leistet, ist ein exOfficio Sitz der Stadt im strategischen Leitorgan (Vorstand, Stiftungsrat) vorzusehen.
Fazit: Ziele definieren, Wirkung überprüfen und finanzielle Möglichkeiten beachten
Die FDP Stadt Bern unterstützt eine vielfältige und lebendige Kulturlandschaft. Kulturförderung muss sich gleichzeitig an klaren strategischen Zielen orientieren, ihre Wirkung überprüfen und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Rechnung tragen.
Wir bitten den Gemeinderat, die genannten Punkte bei der Überarbeitung der Kulturbotschaft 2028–2031 zu berücksichtigen und insbesondere die strategische und finanzpolitische Herleitung zu stärken, den Schwerpunkt Digitalität zu konkretisieren sowie bei den Leistungsverträgen klare Prioritäten und überprüfbare Anforderungen zu setzen.