Die FDP.Die Liberalen Stadt Bern dankt für die Möglichkeit, zur vorgesehenen Einführung des Sainte-Laguë-Verfahrens bei den Stadtratswahlen Stellung zu nehmen. Der Stadtrat hat am 7. Mai 2026 beschlossen, die Sitze des Stadtrats künftig nach Sainte-Laguë statt nach Hagenbach-Bischoff zu verteilen. Die vorliegende Revision setzt diesen Entscheid um. Gleichzeitig schlägt der Gemeinderat vor, sämtliche Listen- und Unterlistenverbindungen bei Stadtratswahlen abzuschaffen. Aus Sicht der FDP sind diese beiden Fragen auseinanderzuhalten.
1. Umsetzung des Sainte-Laguë-Verfahrens
Die FDP unterstützt den Wechsel zum Sainte-Laguë-Verfahren bei den Stadtratswahlen und begrüsst eine möglichst einfache, transparente und rechtssichere Umsetzung.
Das Sainte-Laguë-Verfahren unterscheidet sich von Hagenbach-Bischoff insbesondere durch die Standardrundung. Dadurch werden stimmenstarke Listen nicht systematisch bevorzugt. Der Gemeinderat führt aus, dass damit die Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen besser gewahrt wird.
Die vorgeschlagene Divisormethode erscheint für die technische Umsetzung grundsätzlich nachvollziehbar. Entscheidend ist, dass das Wahlergebnis für die Stimmberechtigten überprüfbar bleibt und die definitive Verteilungszahl im Wahlprotokoll transparent ausgewiesen wird.
2. Das vollständige Verbot von Listenverbindungen geht über den eigentlichen Systemwechsel hinaus
Kritischer beurteilt die FDP die vorgeschlagene vollständige Abschaffung sämtlicher Listen- und Unterlistenverbindungen.
Es ist nachvollziehbar, zwischenparteiliche Listenverbindungen mit der Einführung von Sainte-Laguë neu zu beurteilen. Ihre bisherige Funktion bestand unter anderem darin, die systembedingte Begünstigung grösserer Listen bei Hagenbach-Bischoff auszugleichen. Dieser Grund fällt mit Sainte-Laguë weitgehend weg.
Davon zu unterscheiden sind jedoch innerparteiliche Listen- und Unterlistenverbindungen, insbesondere zwischen einer Mutterpartei und ihrer Jungpartei oder zwischen verschiedenen Listen derselben politischen Gruppierung.
Die Vorlage erkennt diesen Unterschied selbst an. Der Gemeinderat hält ausdrücklich fest, dass es grundsätzlich nachvollziehbar sei, Stimmen für verschiedene Listen derselben Partei gegenseitig anzurechnen, und dass es «prinzipiell sachgerecht» erscheine, verschiedene Listen einer Partei als Einheit zu betrachten.
Gerade deshalb überzeugt es nicht, diese Möglichkeit allein aufgrund möglicher Abgrenzungsfragen vollständig zu streichen.
3. Innerparteiliche Listen- und Unterlistenverbindungen erfüllen eine eigenständige demokratische Funktion
Eine Jungpartei oder eine thematisch beziehungsweise generationell ausgerichtete Teilliste verfolgt nicht denselben Zweck wie eine Listenverbindung zwischen verschiedenen Parteien. Sie ermöglicht einer politischen Partei, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen sichtbar auf eigenen Listen antreten zu lassen und ihre Stimmen bei der Sitzzuteilung dennoch gemeinsam zu berücksichtigen.
Mit der vorgeschlagenen Regelung würden Parteien faktisch vor die Wahl gestellt, entweder sämtliche Kandidierenden auf einer einzigen Liste zusammenzuführen oder separate Listen einzureichen und in Kauf zu nehmen, dass deren Stimmen vollständig getrennt behandelt werden.
Das ist für die Einführung von Sainte-Laguë nicht erforderlich. Das neue Sitzzuteilungsverfahren und die Frage, ob Listen derselben politischen Organisation miteinander verbunden werden dürfen, sind zwei unterschiedliche Regelungsfragen.
Bei den Stadtratswahlen 2024 nutzten unter anderem FDP/JF, SP/JUSO, GLP/JGLP und GB/JA! entsprechende Unterlistenverbindungen. Es handelt sich damit nicht um ein parteispezifisches Sonderproblem, sondern um eine strukturelle Frage der Ausgestaltung des Wahlrechts.
4. Abgrenzungsfragen sind lösbar
Der Gemeinderat begründet den vollständigen Ausschluss innerparteilicher Verbindungen im Wesentlichen mit der Schwierigkeit, rechtssicher festzustellen, welche Listen derselben Partei oder politischen Gruppierung zuzurechnen sind.
Diese Problematik ist ernst zu nehmen, rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres ein vollständiges Verbot.
Eine klare Regelung ist beispielsweise denkbar, indem innerparteiliche Listen- und Unterlistenverbindungen nur zwischen Listen derselben politischen Partei sowie zwischen einer Partei und einer von ihr offiziell anerkannten Jungorganisation zugelassen werden. Die entsprechende Zugehörigkeit könnte bei der Einreichung der Listen durch die zuständigen Organisationen verbindlich deklariert werden.
Eine solche Regelung zeigt, dass objektive Abgrenzungskriterien denkbar sind. Die damit verbundenen Detailfragen sind aus Sicht der FDP kein ausreichender Grund, innerparteiliche Verbindungen von vornherein vollständig auszuschliessen.
5. Auswirkungen anhand realer Wahlergebnisse transparent darstellen
Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage beschränkt sich auf ein fiktives Rechenbeispiel. Zwar wurden im früheren Vortrag zur Motion bereits Vergleichsberechnungen für die Stadtratswahlen 2020 und 2024 unter Sainte-Laguë ohne Listenverbindungen vorgenommen. Nicht dargestellt wird jedoch die für die vorliegende Diskussion zentrale Variante von Sainte-Laguë mit ausschliesslich innerparteilichen Listen- und Unterlistenverbindungen.
Für eine Änderung des Wahlrechts mit direkten Auswirkungen auf die Sitzverteilung wäre eine solche Transparenz angezeigt.
Die FDP regt deshalb an, vor der definitiven Beschlussfassung anhand der Stadtratswahlen 2020 und 2024 vergleichend darzustellen, welche Sitzverteilung sich ergeben hätte:
nach dem geltenden Hagenbach-Bischoff-System mit Listenverbindungen,
nach Sainte-Laguë ohne jegliche Listenverbindungen und
nach Sainte-Laguë mit ausschliesslich innerparteilichen Listen- und Unterlistenverbindungen.
Damit könnten die tatsächlichen Auswirkungen der verschiedenen Regelungsvarianten nachvollziehbar beurteilt werden.
6. Sainte-Laguë auch für die Gemeinderatswahlen
Der Stadtrat hat am 7. Mai 2026 beschlossen, den Wechsel zum Sainte-Laguë-Verfahren nur bei den Stadtratswahlen vorzunehmen. Der entsprechende Teil der ursprünglichen Motion für die Gemeinderatswahlen wurde mit 31 Ja gegen 43 Nein bei einer Enthaltung abgelehnt. Die vorliegende Revision belässt deshalb bei den Gemeinderatswahlen das Hagenbach-Bischoff-Verfahren unverändert.
Die FDP bedauert diesen Entscheid. Die Argumente für Sainte-Laguë gelten aus ihrer Sicht auch bei der Wahl der Exekutive. Wenn die Erfolgswertgleichheit möglichst gut gewährleistet und eine systematische Begünstigung stimmenstarker Listen vermieden werden soll, ist dies auch beim fünfköpfigen Gemeinderat relevant. Gerade in einem kleinen Gremium hat ein einzelner Sitz erheblichen Einfluss auf die Repräsentation der politischen Kräfte.
Aus Sicht der FDP hindert der Beschluss des Stadtrats den Gemeinderat nicht daran, diese Frage im Rahmen der laufenden Revision nochmals zur Diskussion zu stellen. Die Änderungen werden ohnehin in die Totalrevision des RPR integriert und dem Stadtrat anschliessend erneut vorgelegt.
Die FDP fordert den Gemeinderat deshalb auf, die Vorlage um den Wechsel zum Sainte-Laguë-Verfahren auch für die Gemeinderatswahlen zu ergänzen und dem Stadtrat eine entsprechende Änderung des RPR zu unterbreiten. Damit kann der Stadtrat die Frage im Gesamtzusammenhang der Revision nochmals beraten und darüber entscheiden.
Fazit
Die FDP unterstützt den Wechsel zum Sainte-Laguë-Verfahren und dessen transparente und rechtssichere Umsetzung bei den Stadtratswahlen.
Bei der konkreten Ausgestaltung beantragt sie drei Anpassungen: Innerparteiliche Listen- und Unterlistenverbindungen sollen weiterhin zulässig bleiben, insbesondere zwischen einer Mutterpartei und ihrer Jungpartei sowie zwischen eindeutig derselben politischen Organisation zugehörigen Listen. Art. 38 RPR ist entsprechend anzupassen. Zudem sollen die Auswirkungen der verschiedenen Varianten anhand der Stadtratswahlen 2020 und 2024 transparent ausgewiesen werden.
Schliesslich fordert die FDP den Gemeinderat auf, dem Stadtrat im Rahmen der laufenden Revision auch den Wechsel zum Sainte-Laguë-Verfahren bei den Gemeinderatswahlen zu unterbreiten. Der Stadtrat soll damit Gelegenheit erhalten, über eine einheitliche Anwendung des neuen Sitzzuteilungsverfahrens bei den beiden städtischen Proporzwahlen nochmals zu beraten und zu entscheiden.
Wir danken für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.